Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB

Unsere Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige bei der optimalen häuslichen Versorgung. Wir beraten individuell zu Pflegeleistungen, Pflegegeld und Pflegesachleistungen, zeigen Entlastungsmöglichkeiten auf und helfen, die Pflegequalität zu sichern – persönlich, verständlich und immer orientiert an Ihren Bedürfnissen und Lebensumständen.

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Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB

Unsere Dienstleistungen

Die Dienstleistungen der Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI umfassen individuelle Beratungsgespräche zu Pflegegrad, Pflegegeld und Pflegesachleistungen, Unterstützung bei der Antragstellung sowie praktische Tipps zur häuslichen Pflege. Ziel ist es, Pflegebedürftige und Angehörige zu entlasten, Pflegequalität zu sichern und die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.

  • Individuelle Beratungsgespräche zur häuslichen Pflege
  • Unterstützung bei der Antragstellung und Pflegegrad-Einstufung
  • Unterstützung bei der Antragstellung und Pflegegrad-Einstufung
  • Hinweise zur Verbesserung der Pflegequalität
  • Schulung und Anleitung pflegender Angehöriger
  • Aufzeigen von Entlastungs- und Unterstützungsangeboten
  • Erstellung von Beratungsnachweisen für die Pflegekasse

Rufen Sie jetzt an!

Wir sind für Sie da

Unser Ziel ist es, Sie im Alltag bestmöglich zu unterstützen, Sicherheit zu geben und Lebensqualität zu erhalten. Auf unsere Hilfe können Sie sich verlassen – persönlich, zuverlässig und immer mit einem offenen Ohr für Ihre individuellen Bedürfnisse.

Dann ist schnelle zuverlässige Hilfe gefragt, damit das Leben zuhause weitergehen kann.

Zuverlässige Mitarbeiter

Zuverlässige Mitarbeiter zeichnen sich durch Verbindlichkeit, Fachkompetenz und Einfühlungsvermögen aus. Sie geben Sicherheit, schaffen Vertrauen und sorgen für eine kontinuierliche, hochwertige Betreuung im Alltag.

Einen Wohlfühlort schaffen

Wir möchten Ihnen ein gutes Gefühl geben, indem wir zuverlässig, respektvoll und einfühlsam handeln. So entsteht Vertrauen, Geborgenheit und Sicherheit in jeder Betreuungssituation.

Häufig gestellte Fragen

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder privat gepflegt werden, sind verpflichtet, regelmäßig eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen.

Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad: Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen.

Die Beratung unterstützt Pflegepersonen mit Fachwissen, hilft bei organisatorischen Fragen, sichert die Qualität der häuslichen Pflege und ermöglicht, rechtzeitig Entlastungs- oder Unterstützungsangebote zu nutzen.